
Auch: Herrenloses Gut. Eine Sache, an der offensichtlich Eigentum und Besitz vom Berechtigten aktiv aufgegeben wurden. Sie darf nicht selbstredend mit einer Fundsache oder einem Schatz verwechselt werden.
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https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=H&id=27690&page=1

Auch: Herrenloses Gut. Eine Sache, an der offensichtlich Eigentum und Besitz vom Berechtigten aktiv aufgegeben wurden. Sie darf nicht selbstredend mit einer Fundsache oder einem Schatz verwechselt werden.
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herrenlose Sache, Sache, die nicht im Eigentum einer Person steht, entweder, weil sie von Anfang an herrenlos ist (z. B. wilde Bienen) oder das Eigentum an ihr aufgegeben wurde (§§ 959, 960 BGB). Jeder kann sich herrenlose Sachen aneignen, wenn die Aneignung nicht gesetzlich verboten ist oder das ...
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Von einer herrenloser Sache spricht man, wenn eine Sache in niemandes Eigentum steht. Herrenlos sind grundsätzlich wilde Tiere (§§ 960 ff BGB) und Sachen an denen das Eigentum aufgegeben wurde (§ 959 BGB).
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